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Sehr geehrte Kunden,
wie Sie bereits aus der öffentlichen Presse entnehmen konnten,gibt es einige Änderungen im Schornsteinfegerhandwerk.
Aus diesen Grund habe ich Ihnen hier die wichtigsten Fragen und Antworten, für meinen Kehrbezirk in Euskirchen und Weilerswist, zusammengefasst.

1.Muss ich Herr Schäfer jetzt beauftragen?
Antwort:Nein.Alle Arbeiten werden,wie in den Jahren vorher auch, rechtzeitig mit entsprechenden Termin von uns angesagt.

2.Darf jetzt jeder die Schornsteinfegerarbeiten ausführen?
Antwort:Nein.Es dürfen die Arbeiten nur Personen ausführen die eine entsprechende Schornsteinfegerausbildung bzw.Qualifikation haben,und dementsprechend bei der Handwerkskammer gemeldet sind.
Ich warne hiermit vor den unangemeldeten "Vertreter vor der Haustür"!
Hier können Ihnen doppelte Kosten entstehen!

3.Darf eine Heizungsfachfirma auch meine neue Heizung nach §43 BauO bescheinigen?
Antwort:Nein.Alle sogenannten "hoheitlichen Aufgaben" bleiben weiterhin beim zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister.
Diese sind u.a.
Abnahmen von neuen Heizungen-Ausstausch von Heizungen-Abnahmen von neuen Feuerstätten für feste Brennstoffe,sowie die Feuerstättenschau.

Zusammengefasst kann man sagen:Wer in meinen Kehrbezirk keinen anderen Schornsteinfeger haben möchte,für den ändert sich nichts!

 
   
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